We’re watching you, too!
Gestern war ein trauriger Tag: Der Bundestag hat die vollkommene, verdachtsunabhängige und pauschale Überwachung aller Bürger beschlossen. Ohne nennenswerte Gegenstimmen wurde die “verdachtsunabhängige vorratsdatenspeicherung” sämtlicher elektronischer Verbindungsdaten wie eMail, SMS, Filesharing, Chat-Protokollen, Internetseitenaufrufen sowie VoIP- und Telefonverbindungen für mindestens 6 Monate beschlossen.
Auf Proteste seitens der Landes- und des Bundesdatenschutzbeauftragten, der Oppositionsparteien, dem Verband der Deutschen Internetwirtschaft, dem Europäischen Internet-Provider-Verband sowie unabhängiger Bürgerinitiativen und Verbraucherschutz-Zentren wurde nicht eingegangen. 2004 stufte der Bundestag selbst ein solches Gesetz noch als Verfassungswidrig ein, jetzt ist es beschlossen.


Don't feel too secure: we're watching you, too!
Um den Irrwitz dieser Maßnahme zu verdeutlichen: alleine am Internet-Knotenpunkt in Frankfurt fällt ein Speicherbedarf von 639 000 CDs täglich an. Wie aus den einzelnen TCP/IP und UDP Paketen allerdings nur die Verbindungs- und nicht die Inhaltsdaten gefiltert werden sollen, weiß noch keiner. Klar ist nur, dass wir unsere eigene Überwachung bezahlen sollen.
Terroristen und Internet-Kriminelle – so die Argumentation – könnten nun einfach gefasst werden. Dass die Aufklärung bei “Netzverbrechen” ohnehin schon bei fast 99% liegt und die wirklich gefährlichen Terroristen sicherlich kaum in einer offenen eMail Ihre Absichten ankündigen, sondern über den Einsatz von Kryptografie, Steganografie, Anonymizerdiensten, geknackten Netzwerken oder ganz legal und anonym über die Post kommunizieren können wird hier natürlich nicht erwähnt.
Das schizophrene Deutschland spricht ein Berufsverbot für einen Eislauf-Trainer wegen seiner Stasi-Vergangenheit aus und beschließt gleichzeitig den größten Angriff auf die informelle Selbstbestimmung und freie Kommunikation und Meinungsäußerung der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, der umfasser und gigantischer ist, als es der Überwachungsapparat der Stasi jemals war.
In Verbindung mit der neuen Urheberrechtsnovelle werden das wohl die sog. “Raubkopierer” als erstes zu spüren bekommen. Anschließend folgen wahrscheinlich Kinder, die aus Neugierde und Unwissenheit ein falsches MP3 herunterladen. Mit dem geplanten Auskunftsanspruch und der beschlossenen Vorratsdatenspeicherung wird die private Strafverfolgung von Urheberrechtsdelikten einfach, denn entgegen der Beteuerung einiger Abgeordner, die das Gesetz wohl selbst nicht so genau gelesen haben, steht im Text, dass Ermittler Zugriff auf die Daten erhalten, wenn “erhebliche” oder eben “mittels Telekommunikation begangene Straftaten” verfolgt werden.
Wenn schon bedenklich ist, welche Informationen über einen Internet-Nutzer gewonnen werden können, wenn man sich seine Amazon-Einkaufsliste ansieht, dann sollte man überlegen, was sämtliche besuchte Seiten über den Zeitraum eines halben Jahres eines Flatrate-Users aussagen. Das ist zweifelsohne die Reinform der Entblößtheit. Betrachten wir die aktuelle Situation und die weltweiten Bestrebungen nach verschärfter Verfolgung von “Diebstählen geistigen Eigentums” (was immer man darunter verstehen möchte), zumeist durch private Abmahnanwälte und kommerzieller, selbsternannter Websheriffs, dann scheint dies nur ein wohlklingenderes Wort für eine Gedankenpolizei zu sein. Ob sich unsere Abgeordneten wohl über diese Entwicklung im Klaren sind?
Bleibt zu hoffen, dass das Verfassungsgericht diesen Angriff auf unsere Grundrechte in einem Grundsatzurteil unterbindet.
In der Zwischenzeit kann man sich einer an alle Parlamentarier gerichteten Petition (bis zum 14. März 2006) beteiligen.
· Heise-Artikel zur beschlossenen Vorratsdatenspeicherung
· 639 000 CDs täglicher Traffic in Frankfurt
· Petitionsaufruf an den Deutschen Bundestag (bis 14. März 2006)
· stop1984.com
· Medienrecht und Wissenschaft – Die Zukunft der Informationsgesellschaft
· Telepolis: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland